Therapie Information

Rahmenbedingungen

Im Erstgespräch besprechen wir gemeinsam folgende Punkte:

  • Setting
    Ich biete Einzeltherapie und Paartherapie an. Ebenso arbeite ich gerne mit Gruppen und organisiere in unregelmäßigen Zeitabständen auch Workshops zur Selbsterfahrung. Meine Zielgruppe sind Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen. Dabei ist Psychotherapie in deutscher als auch englischer Sprache möglich.
  • Häufigkeit der Sitzungen und Dauer der Therapie
    Die übliche Frequenz einer Einzeltherapie ist 1x in der Woche eine Einheit von 50 Minuten. Eine Paartherapie findet je nach persönlicher Ausgangssituation 1x in der Woche oder alle 14 Tage statt und dauert 90 Minuten. Über die Länge einer Einheit können immer auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Die gesamte Dauer einer Psychotherapie ist abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen und wird von Psychotherapeut*in und Klient*in gemeinsam bestimmt. Auch das Ende einer Psychotherapie wird zusammen besprochen.
  • Höhe des Honorars und Zahlungsmodus
    Die Kosten für eine Einzeltherapie betragen 100 euro; der Tarif für eine Paartherapie ist 175 euro. Für finanziell schlechter gestellte Klient*innen biete ich ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifen an; bitte fragen Sie bei Bedarf danach. Die Bezahlung erfolgt entweder am Ende jeder Therapiesitzung in bar oder per Überweisung. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Problematik (Diagnose nach ICD-10), kann auf meine Honorare ein Kostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden. Eine Paartherapie stellt laut den österreichischen Krankenkassen keine krankheitswertige Problematik dar, so dass hier kein Kostenzuschuss möglich ist.
  • AbsageregelungBereits ausgemachte Stunden können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Kurzfristig abgesagte Stunden müssen verrechnet werden bzw. kann bei Krankheit eine individuelle Regelung gesucht werden.
  • Verschwiegenheitspflicht
    Psychotherapeut*innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeut*in (§ 15 PthG).

Das Corona Virus zwingt uns zu neuen Formen der Psychotherapie. Psychotherapeutische Gespräche können daher zusätzlich auch online per Video Telefonie oder über klassische Telefonate geführt werden. Die Tarife und Rahmenbedingungen bleiben unverändert.